Finanzen

Voranschlag

Ein Voranschlag ist eine Vorausberechnung der zu erwartenden Erträge und Aufwendungen bzw. Einzahlungen und Auszahlungen die für die folgende Planungsperiode (Kalenderjahr) erwartet werden. Diese Finanzplanung ist eine bindende Grundlage für die Vollziehung durch die Verwaltung. Für Dritte begründet der Voranschlag weder Rechte noch Pflichten. Der Voranschlag wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Der Voranschlag enthält sowohl den Ergebnishaushalt, d.h. den Ergebnisvoranschlag und den Finanzierungshaushalt, d.h. den Finanzierungsvoranschlag. Der Vermögenshaushalt ist nicht Teil des Voranschlages und ist nur im Rechnungsabschluss enthalten.

Voranschlag_2024.pdf (3.2 MB)


Rechnungsabschlüsse

Beim Rechnungsabschluss handelt es sich um den gesamten Finanzbericht einer Gemeinde oder eines Landes für ein Jahr. Der Rechnungsabschluss wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Der Rechnungsabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung für den Gesamthaushalt und die Bereichsbudgets, der Finanzierungsrechnung für den Gesamthaushalt und die Bereichsbudgets und der Vermögensrechnung für den Gesamthaushalt.

Rechnungsabschluss 2022 (6.73 MB)

Rechnungsabschluss 2021 (7.27 MB)

Rechnungsabschluss 2020 (6.63 MB