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Die Bekanntgabe einer Namensänderung bei einer organschaftlichen Vertreterin/einem organschaftlichen Vertreter wird empfohlen, um die Aktualität der Daten im Vereinsregister zu gewährleisten.
Die Meldung erfolgt an die Vereinsbehörde, die für den Vereinssitz örtlich zuständig ist.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion